13 Jahre lang hatte E. B. bereits als Revierinspektor seinen Dienst versehen, ehe er wegen der Verurteilung eines Wiener Gerichts aufgrund des homophoben Paragrafen 209 des Strafgesetzbuches zu drei Monaten Kerker, verschärft durch einen Fasttag monatlich, aus dem aktiven Polizeidienstes entlassen wurde.