Leicht anzüglich wurde im Jahr 2009 mit dem Motto „Flotter 3er fürs Grundgesetz“ die Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität gefordert. Die Erweiterung war und ist von großer Bedeutung, damit Lesben und Schwule in der Rechtsprechung und Gesetzgebung nicht mehr als Bürger zweiter Klasse behandelt werden können.