Weiter berichtet die SUEDDEUTSCHE.de am 22.03.2012: Dies hat die Landessynode am Donnerstag in Augsburg beschlossen. Demnach soll dies Paaren möglich sein, wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und wenn Kirchenvorstand, Dekan, Regionalbischof und Landeskirchenrat einmütig zustimmen. In der bayerischen Landeskirche gibt es derzeit sechs derartiger Fälle. Den Änderungen im Pfarrerdienstrecht stimmten die 108 Kirchenparlamentarier bei zehn Gegenstimmen zu. In den 22 evangelischen deutschen Landeskirchen wird die Zulassung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Pfarrhäusern unterschiedlich geregelt. Über das Zusammenleben von Homosexuellen im Pfarrhaus war zuvor heftig diskutiert worden. In Augsburg gab es etwa den Antrag, Homosexuelle vom Amt des Pfarrers auszuschließen.
Mehr Rechte für schwule Pfarrer
