Samstag, 04. Mai 2024
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Beobachtung der Piusbruderschaft prüfen

Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Hetze der Piusbruderschaft gegen Homosexuelle erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die unchristliche und menschenverachtende Hetze der Piusbruderschaft gegen Homosexuelle ist unerträglich. Wer den eigenen Protest gegen den Christopher-Street-Day mit dem Widerstand gegen die Nazis im Dritten Reich vergleicht, der beleidigt damit alle Opfer des Nationalsozialismus. Tausende von Homosexuellen waren während des Dritten Reiches in Konzentrationslagern inhaftiert und sind ermordet worden. Der perfide Aufruf beleidigt insbesondere auch die mutigen Katholiken die im Dritten Reich gegen das mörderische Regime Widerstand geleistet haben.

 

Die Piusbruderschaft bedauert sogar, dass Homosexualität in Deutschland nicht mehr strafbar ist. Sie beweist einmal mehr, dass sie mit ihren Ansichten und ihrem Handeln nicht nur außerhalb der Katholischen Kirche steht, sondern auch außerhalb des demokratischen Rechtstaates. Diese Art Hetze gegen Minderheiten durch christliche Gruppen kann wie in Russland auch in Deutschland zu Gewalt führen. Die Sprache der Hetzer ähnelt sich auffallend.

 

Eine Beobachtung der Piusbruderschaft durch den Verfassungsschutz sollte ernsthaft geprüft werden.

Medienpreis der Deutschen AIDS-Stiftung verliehen

Verleihung des Preises in Sankt Gallen

  Die Deutsche AIDS-Stiftung hat am 24. Juni 2009 ihren Medienpreis für die Jahre 2007/2008 an sechs Medienschaffende verleihen. Im schweizerischen St. Gallen erhielten die Preisträger für ihre herausragenden Arbeiten zum Thema HIV und AIDS ein Preisgeld von insgesamt 15.000 Euro. Unter den Ausgezeichneten ist auch Ulrich Würdemann.In der Begründung heißt es "Inzwischen ist ondamaris für viele - nicht nur für HIV-positive und schwule Nutzer - eine wichtige Informationsquelle, wenn es um aktuelle Themen rund um das Virus geht. Zu Medizin, Gesellschaft, Medien, Kultur und Selbsthilfe finden wir sehr leserfreundliche, kompetente und verständliche Informationen, Kommentare und Veröffentlichungen. Aber darüber hinaus ist Ondamaris zu einem Forum geworden, in dem sich die vielen Nutzer teils kontroverse Diskussionen auf einem hohen Niveau liefern." Ullis Webseiten entstanden vor ein paar Jahren. Beeindruckend ist die Mischung aus fundierten Nachrichten über HIV und Aids mit tiefgreifenden Diskussionen rund um die Themen und andererseits vielen Facetten aus dem Leben eines schwulen Mannes in der Großstadt. Daneben gibt es die ein oder andere private Einsicht in das Leben von ihm und kleine Bildserien unter dem Titel "Kalte Poesie".Er selbst ist Aids-Aktivist der ersten Stunde und bedingt durch seine vielfältigen Kontakte zu Politik, Wissenschaftlern und den Institutionen immer bestens informiert. Die Blogs auf seiner Webseite sind für Laien gut verständlich und wer zwischen den Zeilen lesen kann wird feststellen, dass sehr viele seiner Artikel in die Zukunft blicken und althergebrachtes hinterfragen. Da wundert es nicht, dass in den Diskussionen über seine Artikel unter Pseudonymen das gesamte Spektrum des Who is Who bei HIV und Aids mitdiskutiert.  Die weiteren PreisträgerNeben Ulrich Würdemann wurden in Sankt Gallen, bei der Eröffnungsveranstaltung zum Deutsch-Schweiz-Österreichischen AIDS Kongress (SÖDAK) die Münchner Filmemacherin Christa Graf und Kameramann Roland Wagner für ihren Film "Memory Books - damit du mich nie vergisst", Gesa Dankwerth und Antía Martinez-Amor, Autorinnen des Beitrags "AIDS - Wenn die Körperpolizei nicht mehr helfen kann" sowie Peter-Philipp Schmitt, Redakteur der Frankfurter Allgemeine Zeitung, für seine sachkundigen und kontinuierlichen Berichterstattung über HIV und AIDS ausgezeichnet. 

Regenbogenparade 2009

40 Jahre Stonewall – 30 Jahre HOSI Wien

  „Die diesjährige Regenbogenparade am 4. Juli wird ganz im Zeichen zweier runder Jubiläen stehen“, kündigt Christian Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien an, die zum siebten Mal für die Organisation der Parade verantwortlich zeichnet. „Jenes denkwürdige Ereignis, auf das die Gay-Pride-Paraden in aller Welt zurückgehen, der sogenannte Stonewall-Aufstand, jährt sich zum 40. Mal: Im Juni 1969 hatten sich Homo- und Transsexuelle bei einer Razzia in der Stonewall-Bar in der New Yorker Christopher Street erstmals mutig gegen Polizeiwillkür zur Wehr gesetzt. Das zweite runde Jubiläen betrifft die HOSI Wien selbst: Der 1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs feiert heuer seinen 30. Geburtstag.“ Solidarischer Kampf gegen rechte Hetze„In diesen 40 Jahren hat die internationale Lesben-, Schwulen- und Transgender-Bewegung viel erreicht, und auch in Österreich können wir stolz darauf sein, welche bedeutenden Veränderungen wir in den letzten drei Jahrzehnten durchgesetzt haben”, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Jona Solomon. „Allein die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der Europäischen Wertestudie legen beredtes Zeugnis davon ab: Die Ablehnung der Bevölkerung gegen bestimmte Personengruppen als Nachbarn ging gegenüber „homosexuell orientierten Menschen“ zwischen 1980 und 2008 mit 18 Prozentpunkten am stärksten unter allen Gruppen zurück.” (Vgl. Der Standard vom 15. Juni 2009)„Dennoch ist noch viel zu tun. Sowohl weltweit als auch in Österreich”, betont Högl. „Denn erkämpfte Errungenschaften müssen immer wieder aufs neue gegen reaktionäre Kräfte verteidigt werden, z. B. gegen die massive Hetze der FPÖ in den letzten Wochen, die nicht nur gegen das Theaterstück “König und König” und die Plakatkampagne “Liebe verdient Respekt!” untergriffig polemisiert, sondern sogar die Wiedereinführung eines menschenrechtswidrigen Informationsverbots über Homosexualität gefordert hat, das in Österreich schon einmal – bis 1997 – bestanden hat. Die solidarische Bekämpfung dieser Hetze von rechts, auch gegen andere gesellschaftliche Gruppen, ist auch der Grund, warum die HOSI Wien die Lichterkette heute Abend vor dem Parlament unterstützt.”  Nichts an Aktualität eingebüßt„Daher hat auch die Regenbogenparade weder an Aktualität und Bedeutung noch ihre Existenzberechtigung verloren“, ergänzt Solomon. „Sie ist nach wie vor ein starkes Statement für Sichtbarkeit und gegen Diskriminierung. Daher freuen wir uns darauf, am 4. Juli 2009 wieder mehr als hunderttausend Menschen auf der Wiener Ringstraße und bei der Abschlussveranstaltung am Schwarzenbergplatz begrüßen zu können, um gemeinsam ein Zeichen gegen soziale Ausgrenzung und für gesellschaftliche Vielfalt zu setzen.“ Bewährte Features„Im Vorfeld zeichnen sich die Paradenaktivitäten auch heuer wieder durch viele bewährte Features aus. Schon seit 6. Juni präsentiert Wiens schwul-lesbische und Transgender-Community ihre vielfältigen Aktivitäten im Rahmen des Vienna Pride-Monats. Seit 15. Juni und noch bis 12. Juli sind alle Straßenbahngarnituren in Wien mit Regenbogenfahnen beflaggt, um die WienerInnen und die Wien-BesucherInnen auf die Parade einzustimmen. Und auch heuer wird ein Pride-Girl- sowie ein Pride-Boy-Paar gesucht, die am 4. Juli die Parade anführen werden. Bewerbungen sind noch bis 20. Juni, 12 Uhr, möglich.“ 

§ 175: Seit 15 Jahren abgeschafft

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss erweitert werden

Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, erklärt:

 

15 Jahre nach der endgültigen Aufhebung des § 175 müssen endlich die Opfer der antihomosexuellen Strafgesetzgebung in Deutschland rehabilitiert und entschädigt werden. Es ist auch dringend an der Zeit, dass unsere Verfassung endlich klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass Schwule und Lesben gegenüber Heterosexuellen gleich an Würde und Rechten sind:

Niemand darf auf Grund seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss entsprechend erweitert werden.

 

Am 11. Juni 1994 trat die Abschaffung des berüchtigten Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches in Kraft. Bis 1969 war in der Bundesrepublik jede sexuelle Begegnung auch zwischen erwachsenen Männern strafbar. Danach galten unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität. Bis zur Entkriminalisierung der Homosexualität unter erwachsenen Männern 1969 gab es in der Bundesrepublik über 50.000 Verurteilungen, bis zur Aufhebung des § 175 in 1994 weitere 3545. Für die DDR wird geschätzt, dass es zu ca. 4300 Verurteilungen nach dem Homosexuellenstrafrecht kam.

 

Die Strafbarkeit von Homosexualität wie auch die Festlegung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität waren schwere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. § 175 war ein Schandfleck für unsere Demokratie. Dieses Unrecht muss endlich aufgearbeitet werden.

 

Grüne Initiativen zur Aufhebung des § 175 in den 80er Jahren wurden von der damaligen CDU/CSU/FDP-Regierung noch abgeblockt. Erst im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR wurde der Paragraph 1994 aufgehoben. 15 Jahre nach der Abschaffung des Sonderstrafrechts gegen Homosexuelle leben heute Lesben und Schwule in Deutschland immer noch nicht frei von Diskriminierung und homophoben Anfeindungen. Wir haben zwar viel an gesellschaftlicher Liberalisierung erreicht. Dennoch sind homophobe Parolen im Fußballstadion, in manchen Musikszenen und besonders auf dem Schulhof immer noch Alltag, mehren sich die Berichte über antihomosexuelle Gewalttaten. Manche evangelikalen Kreise sehen Homosexualität immer noch als Krankheit und wollen diese heilen. Ein Kuss von zwei Männern im öffentlichen Raum, so wie im Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen gezeigt, provoziert noch immer. Anschläge auf das Denkmal gab es bereits mehrfach.

 

15 Jahre nach dem Ende der strafrechtlichen Verfolgung ist es höchste Zeit für einen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie. Und eines ist auch klar:

Solange der Staat selbst noch Lesben und Schwule diskriminiert, kann er nicht Vorbild sein. Zur vollen Gleichstellung brauchen wir die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1957 die Strafbarkeit der Homosexualität durch den § 175 StGB in seiner nationalsozialistischen Fassung für verfassungskonform gehalten und die Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht erkannt. Hier schuldet der Verfassungsgeber den Homosexuellen in Deutschland etwas. Die Erweiterung des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ist mehr als überfällig. 15 Jahre nach der Abschaffung des Paragraphen 175 bleibt noch viel zu tun.

Neues im Istanbuler Mordfall Ahmet Yildiz

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung bittet um Verbereitung der folgenden Pressemitteilung:

Der Mord an dem Istanbuler Studenten Ahmet Yildiz kommt vor Gericht. Das teilte heute sein Lebensgefährte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung mit. Die Verhandlung findet am 8. September 2009 vor der 1. Kammer des Strafgerichts im Istanbuler Stadtteil Üsküdar statt.

Angeklagt wird der Vater des Opfers, der sich möglicherweise im Irak versteckt hält. Damit kommt zum ersten Mal in der Türkei ein sog. Ehrenmord an einem schwulen Mann vor Gericht. Es ist davon auszugehen, dass die Presse ausführlich über den Prozess berichten wird.

Im August 2008 hatte sich Ibo Can, der Lebensgefährte von Ahmet Yildiz, an die Hirschfeld-Eddy-Stiftung gewandt und über Umstände und Hintergründe des Mordes berichtet. Nach dem Verbrechen fürchtete Ibo Can, der deutscher Staatsbürger ist, selbst um Leib und Leben und wandte sich an das deutsche Konsulat. Unter Polizeischutz begab er sich zum Flughafen und verließ Istanbul in Richtung Deutschland.

Seither setzte sich Ibo Can engagiert für die Verfolgung und Aufklärung des Mordes an seinem Partner ein. Unterstützt wurde er dabei auch von der Lesben- und Schwulenorganisation Lambda Istanbul. "Es kann nicht angehen, dass die Tat als Ehrenmord unter den Teppich gekehrt wird, dass die Täter straffrei ausgehen", sagte Ibo der Hirschfeld-Eddy-Stiftung. "Die Täter müssen verfolgt, gefasst und wie andere Mörder auch vor Gericht gestellt werden. Andernfalls droht vielen anderen Schwulen in Istanbul und der Türkei überhaupt das gleiche Schicksal."

Ibo Can kennt und schätzt die Arbeit von Lambda Istanbul, bei der auch Ahmet Yildiz mitgearbeitet hatte. Seit vielen Jahren bietet die Organisation in der Millionenstadt Istanbul einen Platz, an dem sich Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender treffen, austauschen und informieren können. Hier wird Beratung und Unterstützung bei gewaltsamen Übergriffen angeboten. Lambda Istanbul leistet wertvolle Aufklärungs- und Akzeptanzarbeit, verfügt aber kaum über finanzielle Mittel und ist auf Spenden angewiesen. "Und die sind dort gut aufgehoben", sagt Ibo Can.

Spenden an Lambda Istanbul leitet die Hirschfeld-Eddy-Stiftung eins zu eins weiter.

Bankverbindung:
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Stichwort: Istanbul
Konto Nr. 5010000
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ / BIC: 37020500 / BFSWDE33XXX
IBAN: DE64370205000005010000

Mehr Einsatz für Menschenrechte von Homosexuellen

Kein Platz für Diskriminierung in Europa

Die FDP-Bundestagsfraktion bringt heute in erster Lesung einen Antrag zu Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in den Deutschen Bundestag ein.

"Die Bundesregierung muss in ihrer Außenpolitik ein stärkeres Gewicht auf die Menschenrechtssituation sexueller Minderheiten legen. Es muss klar sein: Europa ist eine Wertegemeinschaft, in der Diskriminierung keinen Platz hat. Gleichzeitig kann es nicht hingenommen werden, dass gerade Schwule in zahlreichen Staaten Afrikas, Asiens und des Nahen Ostens mit Gefängnis oder gar Todesstrafe bedroht sind", erklären die zuständigen FDP-Bundestagsabgeordneten Michael Kauch und Burkhardt Müller-Sönksen.

In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion, die Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ländern auch an der Einhaltung der Menschenrechte sexueller Minderheiten auszurichten. Dies betreffe auch die inhaltliche Vorbereitung deutscher Entwicklungsprojekte. Beitrittskandidaten zur EU müssten konsequent die Einhaltung der Menschenrechte von Schwulen und Lesben sicherstellen.

In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion weiter die Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention, welches ein allgemeines Gleichbehandlungsgebot enthält. Die FDP spricht sich zudem für den Einsatz Deutschlands für die sog. Yogyakarta-Prinzipien aus.
Aber auch die deutsche Gleichstellungspolitik ist Gegenstand des FDP-Antrags: Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe und Bildungskonzepte gegen Homophobie. Anlässlich der anstehenden Reform des Transsexuellengesetzes fordert die FDP-Fraktion, den geschlechtsverändernden Eingriff als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung abzuschaffen.

Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz!

Grüne begrüßen Unterstützung von Zypries für Grüne Forderungen

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, erklärt:

Es ist gut, wenn Frau Zypries unsere Forderung nach Gleichstellung der Lesben und Schwulen in der Verfassung unterstützt.
Noch besser wäre, wenn sie dafür auch die Stimmen der gesamten SPD mitbringt und nicht auf halbem Wege stehen bliebe.

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen die Ehe für schwule und lesbische Paare öffnen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein wichtiger Schritt; aber eigentlich gibt es keinen Bedarf für eine rechtspolitisch Extrawurst. Unter rot-grün war die Öffnung der Ehe gegen die SPD leider noch nicht durchsetzbar gewesen.
Man sollte auch nicht das Lebenspartnerschaftsgesetz in die Verfassung aufnehmen und den rechtspolitischen Separatismus zementieren, sondern die Ehe als Lebensgemeinschaft von zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts definieren.

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern, den Gleichheitsartikel des Grundgesetzes (Artikel III 3) um die sexuelle Identität zu erweitern. Er hieße dann etwa so:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Damit wäre ein für allemal klargestellt, dass man homosexuelle Personen oder Paare nicht wegen ihrer sexuellen Identität rechtlich unterschiedlich gegenüber heterosexuellen behandeln darf.

Die Aidshilfe will's wissen …

Die Deutsche Aids-Hilfe will’s wissen - wie ihre Internetseite genutzt und wie bewertet wird.

Die Deutsche Aids-Hilfe führt in der Zeit vom 15. bis 24. Mai 2009 eine online-Befragung durch. Wie wird dass Internetangebot der Aids-Hilfe aidshilfe.de genutzt? Wie wird der derzeitige Internetauftritt bewertet? Und welche Wünsche haben Nutzer für die Zukunft? All dies möchte die Deutsche Aids-Hilfe erfahren mit einer kurzen Online-Umfrage.

Die Ergebnisse der Befragung sollen einfliessen in die Verbesserung des Internetauftritts der Deutschen Aids-Hilfe aidshilfe.de: noch in diesem Jahr soll der Internetauftritt aidshilfe.de komplett neu gestaltet werden.

Die Umfrage benötigt nur wenig Zeit -kann aber dabei helfen, die Internetangebote der Deutschen Aidshilfe im Interesse aller Nutzer zu verbessern - also: mitmachen!