Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften für zulässig erklärt.
Das geltende Verbot ist verfassungswidrig. Anlässlich dieses Urteils kündigt der Hamburger Senat zur Bundesratssitzung am 22. März an, einen Entschließungsantrag für die Öffnung der Ehe einzubringen. Philipp-Sebastian Kühn, Fachsprecher Schwule und Lesben der SPD-Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu: „Hamburg macht mit der erneuten Initiative zur Öffnung der Ehe eines ganz klar: Es gibt nur eine richtige Konsequenz aus dem heutigen und den schon zuvor vom Verfassungsgericht gefällten Urteilen - die Öffnung der Ehe.“ „Bürgermeister Scholz und Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek gehen den richtigen Weg. Die Mehrheiten im Bundesrat sind andere als in den vergangenen Jahren. Wir Sozialdemokraten werden deutlich zeigen, dass wir im Gegensatz zur CDU/CSU und zur FDP sehr wohl den Anspruch und auch die Fähigkeit haben, Gesellschaftspolitik zu machen, statt sie uns von Gerichten diktieren zu lassen“, so Kühn weiter.
Auf Antrag der SPD-Fraktion hat die Hamburgische Bürgerschaft sich schon 2011 für die Öffnung der Ehe ausgesprochen. Hamburg ermöglicht eingetragenen Lebenspartnern schon jetzt vorbehaltlich einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die gemeinsame steuerliche Veranlagung.* ***„Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die diskriminierende Haltung der schwarz-gelben Bundesregierung gegenüber Homosexuellen weder vertretbar noch haltbar ist. Konservative und Liberale müssen von Gerichten Stück für Stück, mühsam und langwierig, darauf hingewiesen werden, dass ihre Politik falsch ist. Das ist eine Zumutung für homosexuelle Bürgerinnen und Bürger. Diese Diskriminierung lässt sich durch diese eine Entscheidung sofort beenden.“
Philipp-Sebastian Kühn, MdHB Fachsprecher Schwule und Lesben | Fachsprecher Wissenschaft und Forschung