Dienstag, 19. März 2024
Dienstag, 19. März 2024
 » Home » CSD » CSD 2017

Am 12. Juli 2017

 soll in der Bürgerschaftssitzung darüber Juli abgestimmt werden, ob sich die Stadt bei der Bewerbung für die Ausrichtung des EUROPRIDE 2020 beteiligen wird.

Der Europride in Hamburg wäre ein tolles internationales Zeichen der Toleranz und Gleichberechtigung, das im Jahr 2020 auch noch auf das 40. Jubiläum des CSD (Hamburg Pride) in Hamburg fallen würde.

Im Antrag der GRÜNEN heißt es dazu: „Mit dem EuroPride 2020 in Hamburg kann sich die Stadt der europäischen Öffentlichkeit auch als Tor zur Welt für LSBTI präsentieren und sich damit für ein freies und tolerantes Europa einsetzen, das sich der Wahrung der Menschenrechte verpflichtet sieht.“

Hamburg ist eine liberale und tolerante Stadt und hat eine Geschichte mit der Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen. Seit Juli 2016 ist Hamburg als liberale und tolerante Stadt Teil des internationalen Rainbow-City-Netzwerks. In dessen Rahmen verpflichteten sich die Partnerstädte, sich für eine aktive LSBTI-Gleichstellungspolitik zu engagieren und LSBTI-Themen in die strategische Ausrichtung der Stadt einzugliedern.

Zudem setzte Hamburg bereits 1999 mit dem Modell der „Hamburger Ehe“ relativ früh in Deutschland Maßstäbe auf dem Weg zur "Ehe für Alle" und hatte zuletzt 2004 den EUROPRIDE ausgerichtet.

So bewirbt sich Hamburg für den EuroPride

Einmal im Jahr findet in Europa ein großer Christopher Street Day (CSD) statt, wie der Pride in Deutschland heißt. Mehrere Städte müssen sich darum bewerben. Auf dem CSD kämpft die LSBTI-Community sonst in jeder größeren Stadt um gleiche Rechte und Anerkennung. LSBTI - das sind Lesben, Schwule, Bi*, Trans* und Inter*.

Beim EuroPride kommen die Gäste aus ganz Europa. Dieses Jahr war er in Madrid. Mit einem 360-Grad-Video unterstützt das Hamburg Convention Bureau die Bewerbung von Hamburg Pride e.V. um den EuroPride 2020.

Es zeigt in einer Rundum-Sicht den Christopher Street Day der Hansestadt: vom Hissen der Regenbogenfahne am Rathaus bis zur politischen Parade durch die City. Auch Hamburgs zweite Bürgermeisterin und Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank kommt in dem Film zu Wort, um ihren Support für die EuroPride-Bewerbung zum Ausdruck zu bringen.

"In dem 360-Grad-Video lässt sich in spektakulären Bildern erleben, wie unser CSD in Hamburg ist – als wäre man mitten im Geschehen dabei", sagt Stefan Mielchen, Erster Vorsitzender von Hamburg Pride.

"Nach dem einstimmigen Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft, den EuroPride 2020 zu unterstützen, gibt uns das 360-Grad-Video des Hamburg Convention Bureaus zusätzlichen Rückenwind. Die Stadt steht hinter uns und unserer Bewerbung."

Ein solches Video hat es bislang so noch nicht gegeben.

Entscheidung am 23. September

Hamburg gibt sich weltoffen. Zahlreiche Unternehmen und Institutionen, Öffentlichkeit und Politik stehen hinter dem Vorhaben, den EuroPride nach Hamburg zu holen. Die Bewerber rechnen sich gute Chancen aus. Denn der CSD dort feiert 40-jährigen Jubiläum.

Das Motto der Bewerbung lautet: "United in Pride". Neben Hamburg bewerben sich Brüssel, Bergen und Thessaloniki. Entschieden wird das Rennen am 23. September in Göteborg auf der Jahresvollversammlung der EPOA, dem Dachverband europäischer CSD-Vereine.

Aus 

Politische Forderungen 2017

1. Wir fordern die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2017 erledigt.

2. Bis zur Öffnung der Ehe fordern wir die volle rechtliche Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2017 erledigt.

3. Wir fordern das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare sowie den gleichberechtigten Zugang zur Reproduktionsmedizin. Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2017 erledigt.

4. Wir fordern die Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“. Nur durch diese Ergänzung kann eine volle rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen erreicht werden. Der erweiterte Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes muss in Zukunft klarstellen: „Niemand darf wegen ... seiner sexuellen Identität... benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Die Erweiterung ist zwingend notwendig, damit Lesben, Schwule, trans- und intersexuelle Menschen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung nicht mehr als Bürger zweiter Klasse behandelt werden können. Der Staat muss hier seiner Pflicht nachkommen und sexuelle Minderheiten schützen.

5. Wir fordern ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Trans*- und intersexuellen Menschen sowie umfassende Maßnahmen, um deren Lebensbedingungen zu verbessern. Das maltesische „Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale“ gilt als das fortschrittlichste der Welt. An ihm sowie an der Europarats-Resolution 2048 zum Schutz der Rechte von Trans*-Personen sollte sich die Gesetzgebung in Deutschland orientieren und jedwede stigmatisierende Sondergesetzgebung für Trans*-Personen ersatzlos abschaffen bzw. alle trans*-relevanten Menschenrechte in bestehende Gesetze integrieren. Die Änderung der Geschlechtsangabe und des Namens in offiziellen Dokumenten soll allein auf der selbstbestimmten Entscheidung der jeweiligen Person beruhen – ohne Zwang zu vorherigen psychologischen Begutachtungen, medizinischen Behandlungen oder Operationen. Hierbei soll auch die Möglichkeit zur Eintragung eines dritten Geschlechts möglich sein. Die Kosten für medizinische Interventionen zur Geschlechtsangleichung müssen durch die Krankenversicherung abgedeckt werden. Trans*-Personen dürfen nicht länger durch medizinische Klassifizierungen als psychisch krank eingestuft werden. Gleichwohl muss die Möglichkeit zur medizinischen Behandlung bestehen. Neben dem ausdrücklichen Verbot von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität sollen auch auf internationaler Ebene Menschenrechtsstandards eingeführt werden, die explizit auf die Belange von Trans*-Menschen Bezug nehmen. Trans*phobe Taten sollen als Hassverbrechen eingestuft und juristisch behandelt werden. Trans*-Menschen und ihre Organisationen sind in die Erarbeitung von Rechtsvorschriften, die sie betreffen, einzubeziehen

6. Wir fordern sogenannte Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Identität explizit im deutschen Strafrecht zu verankern und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie zu ergreifen. Im Gesetz zur Hasskriminalität muss auch das Kriterium „Sexuelle Identität“ ausdrücklich benannt werden. In der Polizeistatistik werden homophob motivierte Straftaten aktuell nicht einzeln, sondern nur unter „Hasskriminalität“ im Unterpunkt „Sexuelle Orientierung“ erfasst - die Begriffe Homophobie oder Trans*phobie tauchen nicht auf.


7. Wir fordern die Entschädigung und bundesweite Rehabilitierung der nach § 175 verurteilten Homosexuellen und die Aufhebung der entsprechenden Urteile noch in der laufenden Legislaturperiode endgültig zu verabschieden. Durch einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 2017 erledigt.

8. Wir fordern die Aufhebung des Blut- und Organspendeverbotes für Männer, die Sex mit Männern haben. Wir fordern die Bundesärztekammer und entsprechende Institute auf, der Ankündigung einer „Lockerung“ des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, Taten folgen zu lassen. Hamburg muss Druck auf den Bund, die Bundesärztekammer und die Institute ausüben, um das Blutspendeverbot für homosexuelle Männer aufzuheben.

9. Wir fordern die weltweite Einhaltung der Menschenrechte für Homosexuelle, Trans*, bi- und intersexuelle Menschen. Das zunächst in Hamburgs Partnerstadt St. Petersburg erlassene Gesetz, das allein das Reden über Homo- und Transsexualität kriminalisiert, gilt mittlerweile in ganz Russland. Wir fordern den Senat auf, in den Gesprächen zum neuen Städtepartnerschaftsvertrag darauf zu drängen, dieses Gesetz wieder aufzuheben. Aber auch alle Abgeordneten der Bürgerschaft und des Bundestages sind aufgefordert, alle politischen Mittel einzusetzen, um diese Diskriminierung zu stoppen. Russland ist nur ein Beispiel unter vielen. Die Beispiele von staatlicher Diskriminierung und Einschränkung der Menschenrechte von Schwulen und Lesben zeigen: Auch in der Europäischen Union gibt es noch immer akuten Handlungsbedarf! Wir fordern daher die Europäische Kommission, die Bundesregierung und den Hamburger Senat eindringlich auf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Einhaltung der Menschenrechte in allen Mitgliedsstaaten zu bestehen. Gleiches gilt auch über die Grenzen Europas hinaus. Die Völkergemeinschaft muss internationalen Druck ausüben, um homo- und trans*phobe Gesetze zu stoppen. Im Umgang mit Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe steht - manchmal sogar unter Todesstrafe - muss Deutschland eine klare Position beziehen! Menschenrechte sind unteilbar!


10. Wir fordern die Umsetzung des vom Europaparlament beschlossenen Lunacek-Berichtes zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität. Mit der Verabschiedung des sogenannten Lunacek-Berichtes hat das Europaparlament deutlich gemacht, dass Homo- und Trans*phobie in Europa nicht mehr länger geduldet wird. Dem müssen Taten folgen! Wir fordern die Europäische Kommission auf, eine EU-Strategie gegen die alltägliche Verachtung europäischer Werte durch homo- und trans*phobe Gesetze und homo- und trans*phobe Praxis zu erstellen. Beitrittskandidaten, die hierzu nicht bereit sind, dürfen nicht in die Europäische Union aufgenommen werden!

11. Wir fordern eine menschenwürdige Behandlung und Unterbringung von LGBTI-Geflüchteten in Hamburg sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung von Beratungs-, Wohn- und Hilfsangeboten. Wir begrüßen, dass Hamburg Wohnraum für queere Geflüchtete geschaffen hat. Dieser Kurs muss weiterverfolgt werden und darf auch nach dem Abklingen der anfänglichen, akuten Dringlichkeit nicht aus den Augen verloren werden. Dem besonderen Schutzbedürfnis von LBGTI-Geflüchteten muss Rechnung getragen werden. Die vorhandenen Beratungs- und Hilfsstrukturen der Hamburger Community müssen durch Senat und Bürgerschaft angemessen unterstützt und ausgebaut werden. Queere Geflüchtete sind oft in einer besonders prekären Lage und brauchen unsere Unterstützung. Verfolgung aufgrund von Homosexualität wird von der EU als Asylgrund anerkannt. Vor dem Hintergrund der in den Heimatländern erlebten Gewalt und Ausgrenzung, aus Angst vor weiteren Repressionen oder aus Scham verschweigen viele Betroffene jedoch ihre sexuelle Identität. Asylsuchende dürfen aber nicht schon deshalb als unglaubwürdig eingestuft werden, weil sie bei der Glaubwürdigkeitsprüfung intime Aspekte ihres Lebens nicht offenbaren wollen. Entsprechende „Tests“ auf ihre sexuelle Orientierung sind abzulehnen. Ein Staat, in dem LSBTI verfolgt werden oder in dem Homosexualität unter Strafe steht, kann kein sicheres Herkunftsland sein! Die Regelungen zu sogenannten sicheren Drittstaaten müssen im Hinblick auf Sicherheit für LSBTI* und Frauen im Allgemeinen sowie im Hinblick auf eine notwendige medizinische Versorgung (z.B. von HIV-Positiven) überarbeitet werden.
 Für die Anhörungen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssen kostenfreie Sprachmittler*innen zur Verfügung stehen, die in LSBTI*-Belangen geschult und sensibel sind. Die medizinische, psychologische und psychosoziale Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus ist dauerhaft sicherzustellen. Menschen, die mit Flüchtlingen arbeiten (in Flüchtlings-Wohnheimen, Behörden usw.), müssen in LSBTI*-Belangen sensibilisiert und geschult sein.

12. Wir fordern vom Hamburger Senat die kontinuierliche Umsetzung der im Aktionsplan zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie aufgeführten Maßnahmen. Wir begrüßen, dass der Aktionsplan nach einer langen Bearbeitungszeit im Januar 2017 verabschiedet wurde. Wir fordern, dass die im Aktionsplan festgehaltenen Grundsätze und Leitlinien in den einzelnen Handlungsfeldern zügig umzusetzen. Bürgerschaft und Senat sind aufgefordert, hierfür die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen.

13. Wir fordern eine aktive Aufklärungs- und Bildungspolitik sowie die bundesweite Verankerung sexueller Vielfalt als Bestandteil der Lehr- bzw. Bildungspläne. Wir fordern ein kontinuierliches Engagement des Hamburger Senats zur Aufklärung über gleichgeschlechtliche Lebensweisen und sexuelle Vielfalt an Hamburger Schulen sowie die Ausweitung der Lehrpläne auf die Geschichte von LGBTI. Sexualpädagogik soll zu einem selbstbestimmten, verantwortlichen und gewaltfreien Umgang mit Sexualität befähigen. Sie soll Kindern und Jugendlichen ermöglichen, altersangemessen, zielgruppenorientiert und wertschätzend mit sich selbst und dem, was in ihrer Lebenswelt präsent ist, umzugehen. Das Hamburgische Schulgesetz legt fest, dass Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz zu gestalten. Lehrerinnen und Lehrer sind dafür verantwortlich, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechteridentität in ihrer Entwicklung unterstützt und im Schulalltag nicht diskriminiert werden. Das Schulgesetz legt überdies fest, dass Sexualerziehung Teil des Unterrichts ist und in diesem Rahmen neben biologischen auch soziale Aspekte aufgegriffen werden. Auch das Themenfeld Akzeptanz verschiedener Partnerschaftsformen, also beispielsweise homosexueller Beziehungen, wird in den aktuellen Hamburger Rahmenlehrplänen als Aufgabengebiet der Sexualerziehung ausdrücklich genannt. Wir fordern, dass dies um schulischen Alltag konsequent Anwendung findet.

14. Wir fordern die aktive Förderung der Aufarbeitung der LGBTI-Geschichte, insbesondere der Homosexuellen-Verfolgung, durch Stadt, Land und Bund. Wir fordern die Verankerung der LGBTI-Geschichte im Hamburg Museum: Auch wir sind ein Teil dieser Stadt und ihrer Geschichte! Wir fordern weiterhin eine engere Vernetzung der Forschungen zur LGBTI-Geschichte. Dies bedeutet bedeutet vor allem auch eine bessere finanzielle Unterstützung des Fachverbandes für Homosexualität und Geschichte (FHG e. V.) Wir begrüßen eine stärkere Beteiligung der Community an der Aufarbeitung der LGBTI-Geschichte. Darüber hinaus ist eine wesentlich bessere Rezeption der Forschungsergebnisse erforderlich.

15. Wir fordern den Hamburger Senat auf, die Mittel der Jugendarbeit für LGBTI stetig den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen. Insbesondere junge Homosexuelle brauchen während der nach wie vor schwierigen Phase des Coming Outs Unterstützung durch öffentliche Einrichtungen. Präventions- und Aufklärungsarbeit ist wichtiger denn je! Aus diesem Grund fordern wir den Senat auf, bei den Haushaltsberatungen dafür zu sorgen, dass die Vereine, Institutionen und Träger eine solide finanzielle Grundlage erhalten, um ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen zu können. Kürzungen sind nicht akzeptabel!

16. Wir fordern den Hamburger Senat auf, die Mittel für die HIV-Prävention und der sie tragenden Projekteendlich den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen. Auch wenn der medizinische Fortschritt dazu geführt hat, dass Menschen mit dem HI-Virus lange leben können, so leben sie doch mit einer Krankheit. Aufklärung ist weiterhin notwendig: Nicht nur, um die Zahl der Neuinfektionen möglichst gering zu halten, sondern auch, um den Menschen ein realistisches Bild von HIV und AIDS zu vermitteln, das mit den Schreckensbildern der Vergangenheit aufräumt. Positive sind nach wie vor häufig Diskriminerung und Stigmatisierung ausgesetzt, viele Betroffene leben aus Angst und Scham versteckt und verschweigen ihre Infektion selbst im engsten Freundes- und Familienkreis. Die Mittel für die HIV-Prävention dürfen daher nicht gekürzt, sondern müssen den tatsächlichen Erfordernissen angepasst werden.

17. Wir fordern, dass das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz so novelliert wird, dass die Mitwirkung älterer Lesben und Schwulen im Landesseniorenbeirat. Wir begrüßen, dass der Senat bei der Zusammensetzung der Seniorenbeiräte auf Bezirks- und Landesebene die unterschiedlichen Lebensentwürfe und Lebenslagen von Seniorinnen und Senioren berücksichtigen möchte. Wir fordern, dass bei dieser ausgewogenen Besetzung des Landesseniorenbeirates mit Frauen und Männern sowie der gesicherten Mitwirkung von Älteren mit Migrationshintergrund zukünftig auch ältere Lesben und Schwule sichtbar und gesichert eine Mitwirkung ermöglicht wird. Das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetzes (HmbSenMitwG) ist entsprechend zu novellieren. Der Grundsatz bei der Bewältigung der demographischen Herausforderungen muss lauten: Nicht über Senioren ohne Senioren.

18. Wir fordern die Berücksichtigung der LGBTI-Community bei der Besetzung des NDR-Rundfunkratessowie in der Arbeit des Medienrats der Landesmedienanstalt Hamburg und Schleswig-Holstein. Im Rundfunkrat des NDR wird die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens in Norddeutschland gespiegelt: Kultur, Wirtschaft, Politik, Sport, Kirchen, Migranten und viele Organisationen mehr entsenden ihre Mitglieder ehrenamtlich in dieses Gremium. Hier müssen auch die Belange von LGBTI angemessen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für den Medienrat der Landesmedienanstalt Hamburg und Schleswig-Holstein, der für den privaten Rundfunk zuständig ist. Hamburg Pride fordert außerdem die Aufnahme einer/eines Beauftragten für LGBTI-Themen in das Gremium der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK).

Hamburg bewirbt sich um Europride 2020

Die CSD-Veranstalter in der Hansestadt wollen zum zweiten Mal nach 2004 den Europride austragen.

Der CSD-Veranstalter Hamburg Pride e.V. kündigte an, sich um den Europride 2020 zu bewerben. Dies hat die Mitgliederversammlung des Vereins am Mittwoch einstimmig beschlossen. Hamburg-Pride Vorsitzender Stefan Mielchen begründete das Engagement mit dem politischen Klima: "Nicht nur in Deutschland, auch in Europa und den USA sind Populisten und Rechtsextreme auf dem Vormarsch. Sexuelle Minderheiten bekommen das besonders zu spüren", erklärte Mielchen. 
Der Europride in Hamburg solle ein "starkes Signal für die Werte einer offenen, solidarischen und freien Gesellschaft sein und die Menschenrechte für LGBTI in den Fokus rücken", sagte Mielchen. Unter anderem soll zu diesem Anlass eine internationale Menschenrechtskonferenz abgehalten werden. " Hamburg hat zum 40. Geburtstag seines Christopher Street Days im Jahr 2020 die Chance, sich Europa und der Welt als Stadt der Vielfalt und Weltoffenheit zu präsentieren. Diese Chance wollen wir nutzen."