Eingetragene Lebenspartnerschaft: Die Bedeutung und der Unterschied zur Ehe
Die Eheschließung ist für viele Paare einer der wichtigsten Punkte im gemeinsamen Leben. Wer sich das Eheversprechen gibt, der geht eine rechtliche Bindung ein, die mit Pflichten und Rechten verbunden ist.
Warum Lebenspartnerschaft und nicht Eheschließung?
Nach wie vor ist die Eheschließung gerade für gleichgeschlechtliche Paare jedoch noch ein Problem. Sie haben aber die Möglichkeit, die Eingetragene Lebenspartnerschaft zu wählen.
Diese basiert auf dem Lebenspartnerschaftsgesetz und ist in ihren Grundlagen der klassischen Eheschließung nachempfunden. Bei einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft hat die sexuelle Orientierung der Partner keine Relevanz.
In Deutschland stellt die Eingetragene Partnerschaft die einzige Möglichkeit für homosexuelle Paare dar, um ihre Beziehung auch rechtlich zu festigen und damit klare Linien zu verfolgen. Für Paare verschiedenen Geschlechts wird eine Eingetragene Partnerschaft nicht angeboten, hier muss eine Eheschließung erfolgen, um vor dem Gesetz als Ehepaar zu gelten.
Vorteile einer Eheschließung in Form einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
Auch bei einer Eingetragenen Lebensgemeinschaft kann durchaus von einer Eheschließung gesprochen werden, auch wenn dies rechtlich nicht ganz korrekt ist. Für das gleichgeschlechtliche Paar stellt es jedoch ebenfalls ein Eheversprechen dar und oft geht dieser Schritt mit vielen Feierlichkeiten einher.
Zudem sind die Vorteile, die eine Eingetragene Partnerschaft mit sich bringt, nicht zu unterschätzen. Es ist zudem möglich, einen gemeinsamen Namen anzunehmen sowie einen Lebenspartnerschaftsvertrag aufzusetzen, in dem vermögensrechtliche Belange festgehalten werden können. Zudem gibt es weitere Vorteile:
Diese Punkte machen deutlich, dass die Eingetragene Lebenspartnerschaft heute schon in vielen Bereichen der Ehe gleicht.
Unterschiede zur Eheschließung bei der Lebensgemeinschaft
Die größten Unterschiede in Bezug auf die Eingetragene Lebensgemeinschaft und die Eheschließung betreffen die Regelungen rund um die Kinder. So ist es bisher nicht möglich, dass beide Partner in der Eingetragenen Partnerschaft zusammen ein nichtleibliches Kind adoptieren können.
Dies kann nur einer der beiden tun. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Hat bereits einer der Partner ein eigenes Kind, kann dies durch den Lebenspartner nach der Eintragung der Partnerschaft adoptiert werden.
Zudem gibt es seit dem Jahr 2013 die Möglichkeit der sogenannten sukzessiven Zweitadoption. Diese macht es möglich, ein Kind zu adoptieren, das bereits vom Lebenspartner adoptiert wurde.
Interessant ist noch ein Blick auf die Kosten für eine Eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese bewegen sich zwischen 40 Euro bis 70 Euro für die Anmeldung, die beim Standesamt erfolgt.
Quelle: huffingtonpost.de