Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts wurde am 20. Juli 2017 vom Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, dem Bundesjustizminister und dem Bundesinnenminister unterzeichnet. Am 28. Juli wurde es im Bundesgesetzblatt 2787 (Teil I Nr. 52) veröffentlicht und ist somit GESETZ!
Der genaue Wortlaut liegt als PDF hier vor: --> • <--