Mittwoch, 04. Dezember 2024
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Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V.

05.07.2000

Großer Schritt mit Stolpersteinchen
Zu den Plänen der Bundesjustizministerin zur Einführung einer Eingetragenen Partnerschaft erklärt Axel Blumenthal, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V.: Das lange Warten hat ein Ende

Seitdem im August 1992 bundesweit 250 Paare die Standesämter stürmten, von denen sich viele in unserer Bundesarbeitsgemeinschaft organisiert haben, haben wir auf den Moment gewartet, an dem die
gesellschaftlich längst anerkannte Forderung nach einer Eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare von einer Bundesregierung umgesetzt wird. Nach langem Zögern und aus unserer Sicht zähem Verhandeln hat die rot-grüne Koalition einen Entwurf vorgelegt, mit dem wir als Adressaten zwar nicht restlos zufrieden sein können; ein großer Schritt ist es aber allemal. Es fehlt die Möglichkeit zumindest einer Co-Adoption für den Partner bzw. die Partnerin, es fehlen klare Angaben zur Hinterbliebenenversorgung. Trotzdem löst der Gesetzentwurf viele Probleme, vor denen die Paare unseres Verbandes immer wieder standen.

Die CDU wird nicht müde zu behaupten, wir könnten all unsere Probleme durch privatrechtliche Erklärungen der Partner lösen. Dies ist nicht wahr. Weder die Aufenhaltsgenehmigung für ausländische Partner, noch erbschafts- oder erbschaftssteuerrechtliche Fragen konnten oder können so gelöst werden. Dies hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) im November 99 bestätigt. Dies bestätigt das Gutachten des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Privatrechtrecht in der von der Bundesjustizministerin in Auftrag gegebenen Studie.

Wir fordern die CDU auf, die Eingetragene Partnerschaft nicht länger als Bedrohung für Ehe und Familie darzustellen. Dies ist schlichtweg absurd. Weder ist es unser Interesse, Ehe und Familie in ihrer gesellschaftspolitischen Bedeutung zu entwerten, noch wird sich ein heterosexuelles Liebespaar durch die bloße Existenz einer gesetzlichen Regelung für gleichgeschlechtliche Paare vom Heiraten abhalten lassen. Dies ist billigste Polemik.

Es geht hier um Rechtssicherheit für unsere Partnerschaften. Das nimmt niemandem etwas weg und entwertet die Ehe in keiner Weise. Auch die Familien werden nicht gefährdet, sondern geschützt: Da Familie ist, wo Kinder sind (in dem Punkt sind sich die großen Parteien längst einig), gibt es auch längst die Realität schwuler und lesbischer Familien jenseits von Patrick Lindner. Nicht erst seit gestern, sondern seit Jahrzehnten. Auch für diese Beziehungen brauchen wir einen gesetzlichen Rahmen. Hier geht uns der rot-grüne Gesetzentwurf noch nicht weit genug.

Es ist im 21. Jahrhundert - bzw. kurz davor - an der Zeit, gesellschaftliche Veränderungen zu akzeptieren und konstruktiv zu begleiten, anstatt gebetsmühlenartig den Untergang an die Wand zu malen. Schon bei der Änderung des Namensrechtes für Eheleute wurde dies befürchtet.

Schwule und Lesben als Singles, Paare und Familien mit Kindern sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Und als solche fordern wir die Anerkennung und Gleichstellung unserer Partnerschaften. Mit allen Pflichten. Mit allen Rechten.

Wir fordern die Bundesregierung und die rot-grüne Koalition auf, den Entwurf ohne Abstriche zügig umzusetzen. Die CDU und FDP fordern wir auf, "mitten im Leben" zu stehen und den Gesetzentwurf nicht als Spielball in der Blockadepolitik zu benutzen. Es geht hier um Menschen und ihre Menschenrechte, nicht um Ideologien.