Köln, 06.07.2000
Mit Erstaunen nehmen wir vom Arbeitskreis lesbischer und schwuler Polizeibediensteter NRW e.V. (AlsPol NRW e.V.) die Absicht des Bundesinnenministers zur Kenntnis, die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht nicht gelten zu lassen.
Der Deutsche Bundestag will diese Partnerschaften unterstützen, weil die Gesellschaft anerkennt, daß auch in diesen Partnerschaften Solidarität und gegenseitige Verantwortung gelebt werden und feste Partnerschaften die Gesellschaft insgesamt stützen und beleben.
Das Ansinnen Schilys, den Beamten des Bundes und der Länder beamtenrechtlich die durch die Gesellschaft gewünschte Anerkennung und Gleichbehandlung zu versagen, macht deutlich, daß Schily seinen Law und Order Vorgänger Kanther noch rechts überholt.
Es ist nicht zu begreifen, wo Schily die Gefahr für das Berufsbeamtentum sieht, wenn gleichgeschlechtliche Partnerschaften den heterosexuellen Partnerschaften gleichgestellt werden.
Lesbische Polizistinnen und schwule Lehrer haben, da sie sich von ihren heterosexuellen Arbeitskollegen nicht unterscheiden, das gleiche Recht auf Fürsorge durch den Dienstherren. Das besondere Dienst und Treueverhältnis des Beamtenrechts ist keine Einbahnstraße, lesbische und schwule Beamte sind keine Beamte zweiter Klasse.
Wir vom AlsPol NRW e.V. hoffen, daß sich die SPD ihrer Wahlversprechungen bewußt ist und bedauern, daß sich die Bundesregierung eines dermassen homophoben Innenministers bedienen muß. Sollte Herr Schily auf seiner beabsichtigten Ungleichbehandlung gleicher Lebensverhältnisse beharren, steht ihm ein Scheitern auch vor europäischen Gerichten ins Haus.