Die Beschwerde der Französin wegen Diskriminierung sei offensichtlich unbegründet, entschieden die Straßburger Richter. Die Frau hatte in Frankreich Vaterschaftsurlaub beantragt, nachdem ihre langjährige Lebensgefährtin 2004 ein Kind geboren hatte. Der Urlaub wurde ihr nicht gewährt..
Weiter im Text